Satzung des Verbandes (Auszug)
Präambel
Nicht zuletzt wegen der gewachsenen Bedeutung der Informationsverarbeitung für Behörden und Wirtschaft und der damit zusammenhängenden Sicherheitsprobleme gewinnt die fachkompetente Sicherheitsberatung immer größere Bedeutung. Die Berufsbezeichnung Sicherheitsberater ist jedoch nicht geschützt. Ein Berufsbild und Anforderung an die Qualifikation gibt es nicht. Viele Verkäufer von Sicherheitsprodukten bezeichnen sich als Sicherheitsberater, ohne eine neutrale Beratung anbieten zu wollen oder überhaupt zu können. Vielfach sind Beratungsgesellschaften und Ingenieurbüros Tochtergesellschaften von Hersteller- oder Dienstleistungsunternehmen mit dadurch vorgegebener nicht neutraler Interessenlage, ohne dass der Auftraggeber diese Zusammenhänge erkennen kann.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass von vielen Sicherheitsberatern, die ihre Leistungen anbieten, nur wenige in der Lage sind, ihrer Klientel eine durchgängige Beratungs- und Planungsqualität auf hohem Niveau produktneutral zu erbringen. Um dem entgegen zu wirken haben sich Fachleute, Berater und Ingenieurplaner, mit hohem Qualitätsanspruch, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit in einem Bundesverband unabhängiger deutscher Sicherheitsberater, Sicherheitsplaner und Ingenieure zusammengeschlossen.
§ 3 Zweck und Aufgaben des Verbandes
Der Verband ist Standesorganisation der produktunabhängigen Berater und Planer auf dem Gebiet der Sicherheit in Wirtschaft und Verwaltung, die an sich selbst überdurchschnittliche Anforderungen stellen und bereit sind, sich auf die Einhaltung der Grundsätze des Verbandes zu verpflichten und überprüfen zu lassen.
Der Zweck des Verbandes ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Leistung in der Sicherheitsberatung und ‑planung durch seine Mitglieder.
Der Verband vertritt die Interessen der Mitglieder soweit diese mit der unabhängigen Fachberatung für Sicherheitsfragen und Sicherheitsplanung in Zusammenhang stehen.
Der Verband fördert die Anerkennung der Dienstleistungen der unabhängigen Sicherheitsberater, Sicherheitsplaner und Ingenieure bei Bedarfsträgern. Er fördert einen hohen professionellen Leistungsstandard durch sorgfältige Auswahl seiner Mitglieder und den regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen.
Seine Aufgabe ist ferner die Kontaktpflege zu öffentlichen und privaten Organisationen, die mit Fragen der Sicherheit befaßt sind sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Er arbeitet mit anderen Organisationen, Berufsgruppen- und Beratervereinigungen zusammen.
Der Verband stellt die Standesregeln auf und fördert deren Anerkennung bei den Bedarfsträgern.
§ 4 Voraussetzungen und Erwerb der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft können deutsche Sicherheitsberatungs- und Ingenieurunternehmen beantragen:
- die eine mindestens fünfjährige Beratungs- und/oder Planungstätigkeit auf dem Gebiet der Sicherheit nachweisen können. Davon müssen mindestens drei Jahre in freier Beratung nachgewiesen werden. Die mindestens fünfjährige Erfahrung kann auch durch fest angestellte Fachleute eingebracht werden.
- die auf mindestens zwei der in der Anlage zur Satzung aufgeführten Gebieten tätig sind und über die vom Verband aufgestellten Qualitätsanforderungen verfügen.
- die in der Regel mindestens zwei qualifizierte Fachberater beschäftigen, die die fachlichen Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen; dabei kann es sich auch um freie Mitarbeiter handeln, die dem Antragsteller verbunden sind.
- deren Tätigkeit sich überwiegend auf die Planung und Beratung bei Sicherheitsproblemstellungen erstreckt.
- die rechtlich und finanziell unabhängig sind. Die Unabhängigkeit und personelle Qualifikation sind durch schriftliche Versicherung zu dokumentieren und nachzuweisen. Ein Unternehmen gilt als unabhängig, wenn es keine Bewachungsdienstleistungen, Sicherheitsanlagen und/oder deren technischen Bestandteile oder Sicherheits-Software-Produkte neben der Beratungstätigkeit herstellt, vertreibt oder vermittelt, und die Produktneutralität sichergestellt ist. Ein Unternehmen, bei dem eine Beteiligung durch einen Anbieter von Sicherheitsprodukten gehalten wird, gilt nicht als unabhängig.
Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, die die Anforderungen an fachliche Excellenz und außergewöhnliche Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherheitsberatung und ‑planung erfüllen.
Juristische und natürliche Personen, die Mitglied des Verbandes werden, müssen die Mitarbeiter benennen, die die Qualifikationserfordernisse der Satzung für die zu bezeichnenden Fachgebiete erfüllen. Sie sind nach den Sachgebieten, die sie fachkundig vertreten, zu benennen. Änderungen sind anzuzeigen.
Anträge auf Mitgliedschaft müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Die Entscheidung bedarf keiner Begründung. Die Abstimmung zur Aufnahme oder Ablehnung der Aufnahme erfolgt geheim.
Der Vorsitzende des Vorstandes, an den eine in Umlauf geführte Abstimmung zu adressieren ist, hat das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder geheimzuhalten.
Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert?
Wir freuen uns über Sie kennenzulernen.
info@bdsi-ev.de