Satzung des Verbandes (Auszug)

Präambel

Nicht zuletzt wegen der gewach­senen Bedeutung der Infor­mations­verarbeitung für Behörden und Wirtschaft und der damit zusam­men­hän­genden Sicher­heits­pro­bleme gewinnt die fachkom­pe­tente Sicher­heits­be­ratung immer größere Bedeutung. Die Berufs­be­zeichnung Sicherheits­berater ist jedoch nicht geschützt. Ein Berufsbild und Anfor­derung an die Quali­fi­kation gibt es nicht. Viele Verkäufer von Sicher­heits­pro­dukten bezeichnen sich als Sicherheits­berater, ohne eine neutrale Beratung anbieten zu wollen oder überhaupt zu können. Vielfach sind Beratungs­gesellschaften und Ingenieur­büros Tochter­ge­sell­schaften von Hersteller- oder Dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen mit dadurch vorge­ge­bener nicht neutraler Inter­es­senlage, ohne dass der Auftrag­geber diese Zusam­men­hänge erkennen kann.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass von vielen Sicher­heits­be­ratern, die ihre Leistungen anbieten, nur wenige in der Lage sind, ihrer Klientel eine durch­gängige Beratungs- und Planungs­qua­lität auf hohem Niveau produkt­neutral zu erbringen. Um dem entgegen zu wirken haben sich Fachleute, Berater und Ingenieur­planer, mit hohem Quali­täts­an­spruch, Fachkom­petenz und Zuver­läs­sigkeit in einem Bundes­verband unabhän­giger deutscher Sicherheits­berater, Sicher­heits­planer und Ingenieure zusammengeschlossen.

§ 3 Zweck und Aufgaben des Verbandes

Der Verband ist Standes­or­ga­ni­sation der produkt­un­ab­hän­gigen Berater und Planer auf dem Gebiet der Sicherheit in Wirtschaft und Verwaltung, die an sich selbst überdurch­schnitt­liche Anfor­derungen stellen und bereit sind, sich auf die Einhaltung der Grund­sätze des Verbandes zu verpflichten und überprüfen zu lassen.

Der Zweck des Verbandes ist die Sicher­stellung einer quali­tativ hochwer­tigen Leistung in der Sicher­heits­be­ratung und ‑planung durch seine Mitglieder.

Der Verband vertritt die Inter­essen der Mitglieder soweit diese mit der unabhän­gigen Fachbe­ratung für Sicher­heits­fragen und Sicher­heits­planung in Zusam­menhang stehen.

Der Verband fördert die Anerkennung der Dienst­leis­tungen der unabhän­gigen Sicherheits­berater, Sicher­heits­planer und Ingenieure bei Bedarfs­trägern. Er fördert einen hohen profes­sio­nellen Leistungs­standard durch sorgfältige Auswahl seiner Mitglieder und den regel­mä­ßigen Austausch von Infor­ma­tionen und Erfahrungen.

Seine Aufgabe ist ferner die Kontakt­pflege zu öffent­lichen und privaten Organi­sa­tionen, die mit Fragen der Sicherheit befaßt sind sowie die Öffent­lich­keits­arbeit. Er arbeitet mit anderen Organi­sa­tionen, Berufs­gruppen- und Berater­ver­ei­ni­gungen zusammen.

Der Verband stellt die Standes­regeln auf und fördert deren Anerkennung bei den Bedarfsträgern.

§ 4 Voraussetzungen und Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied­schaft können deutsche Sicher­heits­be­ra­tungs- und Ingenieur­un­ter­nehmen beantragen:

  • die eine mindestens fünfjährige Beratungs- und/oder Planungs­tä­tigkeit auf dem Gebiet der Sicherheit nachweisen können. Davon müssen mindestens drei Jahre in freier Beratung nachge­wiesen werden. Die mindestens fünfjährige Erfahrung kann auch durch fest angestellte Fachleute einge­bracht werden.
  • die auf mindestens zwei der in der Anlage zur Satzung aufge­führten Gebieten tätig sind und über die vom Verband aufge­stellten Quali­täts­an­for­de­rungen verfügen.
  • die in der Regel mindestens zwei quali­fi­zierte Fachbe­rater beschäf­tigen, die die fachlichen Grund­vor­aus­set­zungen für die Mitglied­schaft erfüllen; dabei kann es sich auch um freie Mitar­beiter handeln, die dem Antrag­steller verbunden sind.
  • deren Tätigkeit sich überwiegend auf die Planung und Beratung bei Sicher­heits­pro­blem­stel­lungen erstreckt.
  • die rechtlich und finan­ziell unabhängig sind. Die Unabhän­gigkeit und perso­nelle Quali­fi­kation sind durch schrift­liche Versi­cherung zu dokumen­tieren und nachzu­weisen. Ein Unter­nehmen gilt als unabhängig, wenn es keine Bewachungs­dienst­leis­tungen, Sicher­heits­an­lagen und/oder deren techni­schen Bestand­teile oder Sicher­heits-Software-Produkte neben der Beratungs­tä­tigkeit herstellt, vertreibt oder vermittelt, und die Produkt­neu­tra­lität sicher­ge­stellt ist. Ein Unter­nehmen, bei dem eine Betei­ligung durch einen Anbieter von Sicher­heits­pro­dukten gehalten wird, gilt nicht als unabhängig.
    Mitglied können juris­tische und natür­liche Personen werden, die die Anfor­de­rungen an fachliche Excellenz und außer­ge­wöhn­liche Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Sicher­heits­be­ratung und ‑planung erfüllen.

Juris­tische und natür­liche Personen, die Mitglied des Verbandes werden, müssen die Mitar­beiter benennen, die die Quali­fi­ka­ti­ons­er­for­der­nisse der Satzung für die zu bezeich­nenden Fachge­biete erfüllen. Sie sind nach den Sachge­bieten, die sie fachkundig vertreten, zu benennen. Änderungen sind anzuzeigen.

Anträge auf Mitglied­schaft müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitglie­der­ver­sammlung mit Zweidrit­tel­mehrheit. Die Entscheidung bedarf keiner Begründung. Die Abstimmung zur Aufnahme oder Ablehnung der Aufnahme erfolgt geheim.

Der Vorsit­zende des Vorstandes, an den eine in Umlauf geführte Abstimmung zu adres­sieren ist, hat das Abstim­mungs­ver­halten der einzelnen Mitglieder geheimzuhalten.

Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert?

Wir freuen uns über Sie kennenzulernen.

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